Für das Bebauungsgebiet Auf der Brache muss die Gemeinde Kürten nach einem Richterspruch nachbessern
BaugebietKürten will den Bebauungsplan Auf der Brache heilen

Kanalarbeiten für das Baugebiet im Weller Hommermühle
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Gerungen wird in der Gemeinde Kürten weiter um Baugrundstücke für 23 Einfamilienhäuser, die kommunale Erschließungsgesellschaft hätte die Parzellen schon seit langem verbindlich an Interessenten verkaufen wollen. Doch ein Normenkontrollverfahren, angestrengt von Kritikern des Bauprojekts, sorgt weiterhin für Verzögerung. Ein Richterspruch ist nun dafür verantwortlich, dass das Verfahren erneut durch die Gremien laufen muss.
In der kommenden Woche berät dazu der Planungsausschuss. Kleinere Mängel seien dies, berichtete schon kurz nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Geschäftsführer Willi Hembach. Mittlerweile aus führender Verwaltungsposition in den Ruhestand gewechselt, managed Hembach weiterhin als Geschäftsführer die kommunale Gesellschaft. In der kommoden Sitzung des Planungsausschusses geht es darum, das Verfahren wieder in Gang zu setzen.
Fachausschuss entscheidet
Dafür ist eine Entscheidung des Fachausschusses erforderlich: Die Erschließungsgesellschaft benötigt eine erneute Offenlage des Bebauungsplans. Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Offenlage Gelegenheit, Hinweise und Kritik an die Verwaltung zu schicken. Die Fachleute im Planungsamt beraten anschließend und geben den Bebauungsplan später zurück in die Politik.
Eine Entscheidung des Kürtener Gemeinderates steht am Ende der Beratungen. Nach Angaben des Baugesetzbuches seien die festgestellten Mängel heilbar, betont auch Kürtens Bürgermeister Mario Bredow (parteilos).
Käufer bei Laune halten
Der im November 2025 ins Amt gekommene Bredow hat die Planungen übernommen, erste Schritte hin zum Baugebiet hatte es schon im Jahr 2019 gegeben. Zwischenzeitlich berichtete Willi Hembach von zahlreichen Anfragen von Interessenten für Baugrundstücke. Die Frage ist nun, ob die möglichen Käufer weiterhin am Ball sind oder ob sie sich für eine Parzelle anderweitig entschieden haben. Als Vorbereitung hatte die Kommune bereits ein Regenrückhaltebecken an der Hommermühle vergrößert.
Weil aus Sicht der Kommune die Barreserven innerorts nicht ausreichen, müsse auch die Erschließung neuer Baugrundstücke im Außenbereich angegangen werden – wie zwischen den Ortsteilen Kürten und Busch an der Bergstraße. Pro Jahr würden ab 2026 etwa 30 Ein- und Zweifamilienhäuser neu nachgefragt. Bis 2031 fehlten in der Gemeinde mindestens 1400 Wohneinheiten, was einem Baulandbedarf von 40 bis 60 Hektar brutto entspreche. Die Kritiker des Baugebiets widersprechen diesen Berechnungen.
Höhenpunkte fehlten
Die Richter in Münster hatten zweierlei beanstandet. Einerseits gebe es keine „aufschiebende Bedingung“, die besage, dass das Baugebiet erst nach Abschluss einer Erweiterung des Regenrückhaltebeckens umgesetzt werden könne. Hier fehle es an einer „Ermächtigungsgrundlage“. Auch bei der Höhenfestsetzung der Gebäude müsse die Kommune nachbessern, in einigen Teilgebieten des Bebauungsplans fehlten die unteren Höhenbezugspunkte. Die Gemeinde könne beide Fehler aber heilen, hatten die Richter mitgeteilt. Das neu aufgesetzte Verfahren soll jetzt die Fehler beheben.
Um das Zusammenwachsen der beiden Ortsteile zu verhindern, wie im Leitbild der Gemeinde festgelegt, hatte die Gemeinde auf Wunsch der Politik einen Mindestabstand von 15 Metern zu angrenzenden Waldflächen festgelegt – in dieser Zone dürfen nur Garagen und Stellplätze errichtet werden.

