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RWE soll Gelände sichernGericht bestätigt Freispruch für Tagebau-Besetzer in Kerpen

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Aktivisten stehen auf einem besetzten Kohlebagger im Tagebau Hambach.

Aktivisten stehen auf einem besetzten Kohlebagger im Tagebau Hambach. 

Zwei Instanzen waren der Anklage der Staatsanwaltschaft bereits nicht gefolgt: RWE hätte sein Gelände besser schützen müssen.

Aufatmen bei den Gegnern des Tagebaus Hambach: Seit gestern ist der Freispruch eines von acht Aktivisten, die am 16. Januar 2023 frühmorgens einen Bagger in der Fördergrube Kerpen-Manheim besetzt hatten, rechtskräftig.

Die Anklage wegen Hausfriedensbruchs hatte seither   mehrere Instanzen beschäftigt. Einen Mann, der sich dafür vor dem Amtsgericht Kerpen verantworten musste, sprach der Vorsitzende Richter   am 25. April 2024 frei. Begründung: Das Betriebsgelände der RWE Power AG war nicht ausreichend eingefriedet. Zwei weitere Klima-Aktivisten, die in einem ähnlichen Prozess vor einem anderen Richter des Amtsgerichts Kerpen standen, wurden dagegen zu einer Geldstrafe von je 300 Euro verurteilt.

Dass Sie auf dem Bagger nichts verloren hatten, darüber herrscht hier wohl Einigkeit. Aber nicht alles Verbotene ist strafbar
Der Vorsitzende Richter Dr. Oliver Mertens

Da die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht akzeptierte, musste sich das Landgericht Köln erneut mit dem Vorfall beschäftigen. Die nächsthöhere Instanz kam am 1. August 2025 zu dem gleichen Ergebnis. Weil die Staatsanwaltschaft erneut in Revision ging, oblag es letztinstanzlich nun dem Oberlandesgericht, die rechtliche Korrektheit des Urteils bewerten. Es verwarf die Revision endgültig als unbegründet. „Dass Sie auf dem Bagger nichts verloren hatten, darüber herrscht hier wohl Einigkeit. Aber nicht alles Verbotene ist strafbar“, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Oliver Mertens.

Knackpunkt der Verfahren war die juristische Auslegung des Hausfriedensbruch-Paragraphen 123 im Strafgesetzbuch. Dazu hatte die Kölner Kanzlei Feigen Graf, die regelmäßig die Interessen der RWE Power AG vertritt, „wenn es um strafrechtlich relevante Auseinandersetzungen mit den selbst ernannten Aktivistinnen und Aktivisten geht“, so wörtlich in einem Schreiben vom 23. August 2023 an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, eine umfangreiche Bewertung der Umfriedung des Tagebaus Garzweiler abgegeben.

Weitgehend schloss sich die Staatsanwaltschaft dem Standpunkt der Kanzlei an, dass die Umfriedung ausreiche, um bei Übertreten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen. Dies gelte auch für den Tagebau Hambach.

Begutachtungen der 46 Quadratkilometer großen Örtlichkeit durch die Ermittlungsbehörden räumten Zweifel jedoch nicht aus. „Wir haben erhebliche Bedenken gegen die Erfüllung des Tatbestandes, da sind wir einer Meinung mit dem Landgericht“, begründete OLG-Richter   Mertens die Zurückweisung des Revisionsantrags.

Tatsächlich sei die Umfriedung nicht durch zusammenhängende Schutzwehre äußerlich klar erkennbar; beispielsweise klaffe an der Seite zur Sophienhöhe hin eine kilometerlange Lücke. Zudem fehle an der Abbruchkante eine Abgrenzung von dem Wanderweg, der dort entlangführt. Die allein infolge der Braunkohleförderung entstandene Kante erfülle nicht den Zweck, unbefugte Dritte vom Betreten der Grube fernzuhalten. Mertens empfahl RWE, eine ausreichende Befriedung des Flächeneigentums zu schaffen.

RWE-Anwälte sollen Richtersprüche kritisiert haben

Nach Einschätzung des Anwalts des freigesprochenen Aktivisten gehe von der Entscheidung   Signalwirkung aus. Er erwarte, dass die sieben übrigen Angeklagten freigesprochen werden.

Vor der Verhandlung war ein auf der Plattform Indymedia anonym veröffentlichtes, vermeintliches Schreiben der von RWE beauftragten Kölner Kanzlei Feigen Graf an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bekannt geworden, so der Anwalt weiter. Darin hätten die RWE-Anwälte Freisprüche bei Aktionen von Umweltaktivisten auf dem Werksgelände kritisiert. Die Freisprüche gingen von einem falschen Rechtsverständnis aus.