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GewalttatLandgericht prüft Unterbringung eines Kerpeners in psychiatrischem Krankenhaus

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Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Das Foto zeigt das Landgericht Köln.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen und weiterhin gefährlich.

Er warf einen Schlüsselbund nach seiner Ehefrau, schleuderte sie zu Boden, schlug auf sie ein, zerstach die Reifen ihres Autos, drohte, das Haus in Horrem in Brand zu stecken sowie sie und die gemeinsame Tochter umzubringen. Gegen einen 51-jährigen Kerpener hat gestern am Landgericht der Prozess wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung begonnen.

Da der Mann als psychisch krank diagnostiziert ist, muss die 25. Große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Isabel Voßgätter-Niermann über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden. Deshalb verlas der Staatsanwalt keine Anklage-, sondern eine Antragsschrift. „Der Beschuldigte ist nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen, aber es ist zu erwarten, dass von ihm weitere erhebliche Gefahren ausgehen“, lautete sinngemäß die Begründung für den Prozess, für den insgesamt sechs Verhandlungstage vorgesehen sind.

Kerpener war aktenkundig wegen diverser Angriffe auf Familienmitglieder

Fünf Unterbringungsverfahren des Amtsgerichts Düren aufgrund der fünf Angriffe auf die eigenen engsten Familienangehörigen zwischen Oktober 2022 und November 2024 sind bereits aktenkundig. Und der Beschuldigte steht unter Betreuung, die Zusammenarbeit mit der Fachkraft klappt nach seinen Angaben aber nicht gut.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Seit dem 28. Februar 2025 ist der 51-Jährige in der psychiatrischen Klinik Essen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) untergebracht. Der Heizungsbauer, der nach der Lehre bald in den Krankenpflege-Beruf wechselte, arbeitet seit über 25 Jahren nicht mehr. Gründe dafür wollte er ebenso wenig angeben, wie er seinen derzeitigen Alltag in der LVR-Klinik beschreiben mochte. Wegen einer Multiple-Sklerose- und Bluthochdruck-Erkrankung, die er aber nicht für seine Frühverrentung verantwortlich macht, nehme er täglich sechs verschiedene Medikamente ein, sagte er. Ein Suchtproblem habe er nicht und außer Schwerhörigkeit keine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Nachfragen des Gerichts, warum er die Hauptschule ohne Abschluss verließ und später auffallend häufig die Arbeitsstellen wechselte, trafen offenbar einen blinden Fleck, auch dazu blieben Erklärungen aus. Lediglich auf die Frage, was er sich für seine Zukunft erhoffe, antwortete er mit Bestimmtheit: „Ich möchte wieder zurück in mein Haus und mir eine neue Flamme suchen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.