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Streit ums FahrradtaxiRikschafahrer aus Köln erneut auf der Anklagebank

Lesezeit 2 Minuten
Der Fall um den Rikschafahrer wurde am Kölner Amtsgericht verhandelt.

Der Fall um den Rikschafahrer wurde am Kölner Amtsgericht verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Bedrohung und Beleidigung vor.

Ein Rikschafahrer aus Köln musste sich wegen Bedrohung und Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Nach der Beschlagnahmung seines Arbeitsgerätes soll der Mann in den Räumen eines Abschleppdienstes ausgerastet sein und zwei Frauen beschimpft haben. Es war nicht das erste Mal, dass sich der heute 46-Jährige wegen ähnlicher Vorfälle vor Gericht verantworten musste.

Köln: Anklage spricht von Todesdrohung bei Abschleppfirma

Im August vergangenen Jahres wollte der Angeklagte seine Rikscha wieder abholen, doch die Mitarbeiterin des Abschleppunternehmens verweigerte zunächst die Herausgabe. „Du wirst den Laden liegend verlassen“, soll der Mann daraufhin laut Staatsanwaltschaft geäußert haben, was als Todesdrohung gewertet wurde. Eine hinzugekommene Frau habe er dann noch vulgär beleidigt.

Die zweite Frau war eine Beamtin der Kriminalpolizei, die an jenem Tag wegen eines sichergestellten Fahrzeugs zugegen war. Die Frauen erstatteten Strafanzeige und bekräftigten die Vorwürfe im Zeugenstand. Der Angeklagte hingegen wies die Anklage über seinen Verteidiger Claus Eßer zurück. Er habe das so nicht gesagt und auch nicht gewusst, eine Polizistin vor sich zu haben.

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Köln: Verteidiger räumt ähnliche vulgäre Äußerung ein

„Es gab blöden Konflikt um die Rikscha“, sagte Eßer. Die sei wegen eines fehlenden Nummernschildes beschlagnahmt worden, dabei sei das nicht nötig gewesen. Ein Gutachten sollte das klären. Am Abholtag habe die Mitarbeiterin nichts von der Freigabe gewusst. Das sei ärgerlich gewesen, „denn die Gamescom stand vor der Tür, ein lukratives Geschäft für Rikschafahrer“.

Eine Todesdrohung habe es nicht gegeben, der Anwalt sprach von einem möglichen Missverständnis. Auch die in der Anklageschrift auftauchende Beleidigung sei so nicht gefallen, allerdings habe der Mandant die Frau mit einem vulgären Spruch angegangen. Am Ende setzte der Richter eine Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) fest.

Köln: Rikschafahrer hatte schon mehrfach Ärger mit der Justiz

Mit seinem Fahrradtaxi hatte der Mann schon mehrfach Ärger. Auf dem Heumarkt soll er zwei Frauen ebenfalls vulgär beschimpft haben, weil sie nicht bei ihm mitfahren wollten. Einmal rief er selbst die Polizei, um seine Rikscha als gestohlen zu melden. Er sei kurz zuvor noch damit gefahren, sagte er mit deutlicher Fahne. Die Beamten stellten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Vor etwa sieben Jahren hatte der Rikschafahrer sich in Kalk eine Verfolgungsfahrt mit einem Polizisten in Zivil geliefert. Der Beamte wollte den Mann kontrollieren, nachdem er über den Gehweg gefahren sein soll. Auf die Anklagebank brachte den Mann aber folgender Ausspruch über den Polizisten, der laut Anklageschrift gefallen sein soll: „Die fette Sau wollte mich abdrängen.“