Der Unfallfahrer war völlig betrunken durch eine 30er-Zone gerast, ein Mensch starb. Das Urteil: eine Bewährungsstrafe. Das sind die Reaktionen.
Tödlicher Unfall in RondorfEntsetzen bei Eltern von Miriam Scheidel nach mildem Urteil für Raser

Der Mercedes nach dem tödlichen Unfall in Rondorf im August 2024
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Ein Supermarkt-Mitarbeiter steigt in Rondorf völlig betrunken in einen Mercedes, rast offenbar hemmungslos durch eine 30er-Zone und fliegt aus der Kurve. Einen Fußgänger verfehlt er äußerst knapp, dann überfährt er zwei weitere Passanten. Einer der Männer wird gegen eine Hauswand geschleudert und stirbt wenig später an seinen schweren Kopfverletzungen. Vor dem Kölner Amtsgericht gab es dafür eine Bewährungsstrafe. Ein mildes Urteil, das bei den Eltern der im April 2015 bei einem Raserunfall am Auenweg getöteten Studentin Miriam Scheidel für Entsetzen sorgt.
Köln: Eltern von getöteter Studentin lehnen Bewährung ab
„In Anbetracht dessen, dass das Strafrecht einer Strafe auch eine Genugtuungsfunktion für die Opfer zuschreibt und sie auch eine Abschreckung für mögliche potenzielle Nachahmer darstellen soll, halten wir die Strafaussetzung zur Bewährung hier für eine falsche Entscheidung“, erklären Marita und Thomas Scheidel gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Für die Eheleute erscheint es unerheblich, ob der Raser bis dahin einen tadellosen Lebenswandel geführt habe, „denn dadurch wird sein Verhalten in der Unfallsituation weder gerechtfertigt, noch nimmt es ihm die Schuld“.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozess im Kölner Amtsgericht
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Mit bis zu 1,8 Promille war der Unfallfahrer nach einem Abend in der Gastronomie eines Tennisklubs am Tattag ins Auto gestiegen, sogar zweimal. Bei der zweiten Fahrt beschleunigte er auf der Rodenkirchener Straße auf bis zu 71 km/h und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Im Zeugenstand hatte der Überlebende ausgesagt, jeden Tag das blutüberströmte Gesicht seines verstorbenen Freundes vor Augen zu haben. Der Zeuge kam im Rollstuhl ins Gerichtsgebäude, er musste schon etliche Operationen durchmachen und sprach von mehreren Selbstmordversuchen.
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Köln: Mildes Urteil vom Amtsgericht wird rechtskräftig
Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautete nach zweitägiger Verhandlung das Urteil. Das Gericht entzog dem Angeklagten die Fahrerlaubnis und legte die Bewährungszeit auf fünf Jahre fest. In der Zeit muss der Mann 150 Sozialstunden pro Jahr ableisten. Zudem muss er an die Hinterbliebenen und das überlebende Opfer jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Vorsitzende Richterin Andrea Fuchs hatte deutlich gemacht, dass es sich um eine sehr knappe Entscheidung zugunsten der Bewährung gehandelt habe. Den Ausschlag gaben auch das vorgetragene Geständnis und die geäußerte Reue.
Weder Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage-Anwältinnen haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt, womit sie rechtskräftig werden wird. Dem Vernehmen nach wollen die Angehörigen und auch der Überlebende mit dem belastenden Verfahren abschließen. Verteidiger Martin Bücher hatte die Bewährungsentscheidung als völlig angemessen bezeichnet. Doch schaut man auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dann hätte das milde Urteil bei Einlegung einer Revision zum Oberlandesgericht durchaus auf wackligen Beinen gestanden.

Mit diesem BMW wurde die Fahradfahrerin Miriam Scheidel am Auenweg überfahren.
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Denn im Zuge des damaligen Auenweg-Verfahrens, das in erster Instanz mit Bewährungsstrafen für zwei Raser geendet hatte, hatte der BGH einen eindeutigen Beschluss gefasst und das Urteil aufgehoben. Die Richter hätten nämlich das Rechtsempfinden der Bevölkerung außer Acht gelassen. Die Auenweg-Raser hätten sich grob verkehrswidrig verhalten und durch ihre aggressive Fahrweise bewusst eine Gefahrenlage herbeigeführt. „Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben“, stellte der Bundesgerichtshof damals fest.
Köln: Auenweg-Raser mussten nach mildem Urteil doch noch in Haft
Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 mit ihren PS-starken Autos ein Rennen in Deutz geliefert. Ein 23-Jähriger kam bei Tempo 95 – bei erlaubten 50 km/h – mit seinem BMW von der Straße ab, überfuhr und tötete die 19-jährige Radfahrerin Miriam Scheidel. Ein 24-Jähriger, der mit seinem Kumpel Stoßstange an Stoßstange gerast war, war sich keiner Schuld bewusst. Er wies Polizisten an, bei der Spurensicherung mit der Sprühkreide aufzupassen – die Alufelgen an seinem Mercedes hätten 3000 Euro gekostet. In der Neuauflage des Prozesses mussten beide Täter in Haft.

Marita und Thomas Scheidel sind die Eltern der am Auenweg überfahreren Studentin Miriam.
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Für die Eltern von Miriam Scheidel ist Gefängnis die einzige Konsequenz für Raser, die mit ihrem Verhalten Menschen töten. Es stelle sich auch die Frage, inwiefern Täter sich überhaupt bewähren sollen: „Das Opfer nicht noch mal totfahren? Quatsch.“ Haftstrafen seien hart „und es wäre schön, wenn sie sich schon dadurch vermeiden ließen, dass Appelle an die Vernunft der Autofahrer endlich Wirkung zeigen.“ Im Fall ihrer Tochter hätten die Raser die Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess aber als Freispruch empfunden, da man sein Leben ohne große Einschränkung fortführen konnte. „Ganz im Gegensatz zu Miriam und uns, ihrer Familie.“

