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„Ich bin Gott, ich darf alles“42-Jähriger randaliert in Dünnwald – Zweiter Prozesstag

Lesezeit 3 Minuten
Das Land- und Amtsgericht Köln an der Luxemburger Straße.

Vor dem Kölner Amtsgericht muss sich der 42-Jährige wegen mehrerer Taten verantworten.

Der Angeklagte soll unter anderem eine Feuerspur in Dünnwald gelegt haben. Am zweiten Prozesstag ging es um den Angriff auf den Besitzer eines Imbisses.

Gefährliche Körperverletzung, Einbruchdiebstahl, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – das sind nur einige der Vorwürfe, um die es in einem Prozess am Kölner Amtsgericht gegen einen 42-jährigen Mann geht. Im vorigen Jahr hatte er für Verunsicherung in Dünnwald gesorgt: Der Anklage zufolge soll er unter anderem am 5. November 2024 in der Leuchterstraße mit Benzin eine lange Feuerspur gelegt haben.

Am Freitag, 25. Juli, ging es am zweiten Verhandlungstag auch um einen anderen Vorfall, vom 3. September 2024. Der Hauptzeuge, der dazu gehört wurde, ist ein 38 Jahre alter Koch, der damals in einem Imbiss in der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Leuchterstraße arbeitete. Schon am Vormittag jenes Tages habe der Angeklagte zweimal Krawall auf der Straße veranstaltet, sagte er. Später geschah das, was sich ihm ins Gedächtnis „eingebrannt“ habe.

Angeklagter soll Imbissbesitzer attackiert haben

Nach seiner Schilderung betrat der Mann mit nacktem Oberkörper, rauchend und offenbar angetrunken gegen halb zwei den Imbiss, baute sich vor der Theke auf, blickte ihn aus weit aufgerissenen Augen „mega aggressiv“ an und verlangte Pommes Frites. Zuerst solle er seine Zigarette ausmachen, sonst müsse er das Lokal verlassen, sagte der Koch und bekam zu hören: „Ich bin Gott, ich darf alles.“ Nach diesen Worten beschimpfte und beleidigte ihn der Mann und spuckte ihm ins Gesicht.

Als der Angeklagte auf zwei Gäste losgehen wollte, schrie ihn der Imbissbetreiber an, um die Aufmerksamkeit wieder auf sich zu lenken, und alarmierte die Polizei. Nun lief der Kunde zum Getränkekühlschrank, nahm sich zwei Cola-Glasflaschen heraus und warf sie mit voller Wucht in die Richtung des Kochs. Der duckte sich geistesgegenwärtig hinter die Theke. Die Flaschen schlugen gegen die Preistafel und den Fliesenspiegel.

Psychiatrischer Sachverständiger spricht von „wahnhafter Symptomatik“

Wieder draußen, prügelte sich der Angeklagte mit einem Passanten. Bald kam die Polizei. Der Betreiber schloss den Imbiss und ging zum Hausarzt, um sich gegen Hepatitis impfen zu lassen, weil der Speichel eins seiner Augen getroffen hatte. Soweit die Aussage des Zeugen. Als er den Saal verließ, entschuldigte sich der Angeklagte bei ihm und sagte: „Ich bin weg vom Alkohol, Gott sei Dank.“

Ein psychiatrischer Sachverständiger, der den Prozess begleitet, zog ein Zwischenfazit. Nach Aktenlage und seinem Eindruck vom Angeklagten, der ein paar Jahre auf der Straße gelebt hat und in Untersuchungshaft sitzt, sei dieser psychisch erkrankt, sagte der Oberarzt. Er sprach von „wahnhafter Symptomatik“, „Manie“ und „Bedrohungserleben“ und fasste seine Einschätzungen im Fachbegriff „bipolare, schizoaffektive Störung“ zusammen. Diese Krankheit sei ebenso in Rechnung zu stellen wie der übermäßige Konsum von Alkohol und Cannabis.

Wichtig sei die enge Anbindung an einen Psychiater oder Betreuer

So kam er zu dem Schluss, beim Feuerlegen auf der Straße seien die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten reduziert und sein Steuerungsvermögen vermindert oder aufgehoben gewesen. Zum Geschehen im Imbiss sagte er, der Täter sei in seinem Wahn nicht in der Lage gewesen, seine Handlungen einzuschätzen, habe also über keine Einsichtsfähigkeit verfügt.

Und die Prognose? Was kann verhindern, dass es zu weiteren Straftaten kommt? Zum einen sei die Abstinenz von Alkohol und Drogen unerlässlich, sagte der Gutachter und gab zu bedenken, auch nach einer Suchttherapie sei die Rückfallquote „sehr hoch“. Wichtig sei zudem die enge Anbindung an einen Psychiater oder einen Betreuer. Einen weiteren stabilisierenden Faktor sprach die Amtsrichterin mit der Frage an: „Ist das eine psychische Erkrankung, bei der man Medikamente braucht?“ Antwort des Arztes: „Auf jeden Fall.“

Der Prozess wird am 30. Juli fortgesetzt.