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„Beeinträchtigungen verhindern“Stadtrat ändert nach AfD-Verhalten Regeln für Kölner Bezirksvertretungen

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Eine Sitzung des Stadtrats im Kölner Ratssaal.

Eine Sitzung des Stadtrats im Kölner Ratssaal.

Zukünftig braucht es in den neuen Stadtbezirks-Gremien 25 statt 20 Prozent der Stimmen, um eine geheime Abstimmung zu beantragen.

Die AfD kann zukünftig nicht mehr allein mit ihren Stimmen in der Bezirksvertretung Chorweiler (BV) eine geheime Wahl bei jedem Tagesordnungspunkt beantragen und durchführen: Der Kölner Stadtrat hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die Geschäftsordnung der neun Bezirksvertretungen geändert. Es gibt je Stadtbezirk eine, sie sind teils verantwortlich für die Belange von mehr als 100.000 Einwohnern und damit so groß wie beispielsweise die Stadt Trier.

Ab Freitag (20. März) braucht es mindestens 25 Prozent der Stimmen der jeweiligen Bezirksvertretung, um eine Geheimwahl zu beantragen. Bislang war es ein Fünftel (20 Prozent). Doch nur in der BV Chorweiler verfügt die AfD über die nötigen vier der 19 Stimmen, um über die 20-Prozent-Hürde zu kommen. Alle neun Bezirksvertretungen haben jeweils 19 Sitze. 

Im Stadtrat bleibt die alte Grenze

Für den Stadtrat bleibt es aber bei einem Fünftel als Mindestgrenze. Dort hat die AfD nur acht Sitze und ist damit weit entfernt von den nötigen 20 Prozent (18 Stimmen), die es für eine geheime Abstimmung braucht. Im Fachjargon heißt die Mindestgrenze Quorum. 

Weitere Neuerung: Für eine Abstimmung mit Namen sind ab Freitag in den Bezirksvertretungen statt zehn Prozent ebenfalls 25 Prozent nötig. Das erste Gremium, das von den beiden Neuerungen betroffen ist, ist die Bezirksvertretung Porz, die am 23. April tagt.

Duisburg hatte es schon geändert

Den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung hatten 82 der 90 Ratsmitglieder gestellt, zusätzlich hat Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) eine Stimme. Das heißt: Der fraktionsübergreifende Antrag stammt von allen Ratsmitgliedern außer der AfD. Das sind Grüne (22 Sitze), CDU, SPD (je 18), Linke (10), Volt (5), FDP/Kölner Stadtgesellschaft (4), BSW, Die Partei (je 2), Gut & Klimafreunde (1).

Zuvor hatte der Stadtrat Duisburg das Quorum schon im vorigen November von einem Fünftel auf ein Drittel erhöht, dort aber auch im Rat, weil die AfD 22 der 104 Mitglieder stellt.

In der Begründung für den Antrag im Kölner Stadtrat heißt es über die Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Chorweiler am 12. März: „Die dortige wiederholte Beantragung geheimer Abstimmungen führte am 12. März 2026 zum vorzeitigen Abbruch der Sitzung bei erst zu etwa einem Drittel erledigter Tagesordnung. Um weitere erhebliche Beeinträchtigungen der Funktions- und Beschlussfähigkeit kommunaler Gremien zu verhindern, ist eine Entscheidung noch in der Sitzung des Rates am 19. März 2026 erforderlich.“

Aufwendiges Verfahren

Wie am Samstag berichtet, hatte die Bezirksvertretung Chorweiler am Donnerstagabend nach fünf Stunden ihre Sitzung abgebrochen, obwohl erst ein Drittel der Tagesordnung abgearbeitet war. Zuvor hatte die AfD-Fraktion bei jedem Beschluss, den das Gremium zu treffen hatte, einer offenen Abstimmung widersprochen und eine geheime Wahl beantragt.

Für jede Abstimmung mussten daher Stimmzettel konzipiert und ausgedruckt werden, die Abstimmung durchgeführt und die Stimmen ausgezählt werden. Das dauerte jedes Mal 15 bis 20 Minuten. Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz (CDU) kritisierte das Verhalten der AfD-Vertreter anschließend als „destruktiv“.

Die AfD in Chorweiler begründete das Vorgehen damit, dass sich die Fraktion oft von den Prozessen der BV ausgeschlossen sehe.