Die Kommunalaufsicht hat geprüft: Andreas Hellers Alleingang war korrekt. Es geht um finanzielle Forderungen wegen der Tagebau-Schäden.
Klagen gegen NRWElsdorf lässt Dringlichkeitsentscheidung absegnen

Elsdorfs Bürgermeister Andreas Heller (CDU) erhält Rückendeckung von der Kommunalaufsicht für seine Klagen gegen das Land.
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Elsdorfs Bürgermeister Andreas Heller (CDU) holt sich nachträglich die Genehmigung des Stadtrats für zwei Klagen gegen das Land NRW ein. Am 17. März wird sich die Politik damit beschäftigen. Eine Zustimmung gilt als sicher. Die CDU und ihr Koalitionspartner SPD verfügen über 25 der 36 Sitze.
Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht vor, dass die Dringlichkeitsentscheidung eines Bürgermeisters dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen ist.
Heller hatte Ende Dezember 2025 im Namen der Stadt Elsdorf zwei Klagen gegen das Land eingereicht. Er erwartet finanzielle Entschädigung dafür, dass die Stadt durch den Tagebau im Laufe der Jahrzehnte rund ein Drittel seiner Fläche verloren habe. Elsdorf dürfe kein weiteres Sonderopfer für den Kohleausstieg 2030 entschädigungslos erbringen, sagte der CDU-Politiker. Sämtliche Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, seien gescheitert, Schreiben gar ignoriert worden. Dem widersprach das Wirtschaftsministerium.
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Die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde hatte nach Angaben eines Sprechers aus eigenem Antrieb heraus geprüft, ob Heller sich vorab das Okay des Rates hätte einholen müssen. Die Stadt Elsdorf habe aber „die Notwendigkeit ihrer Dringlichkeitsentscheidung vom 29. Dezember 2025 zur Klageerhebung nachvollziehbar begründet“, hieß es vonseiten der Kreisverwaltung am Mittwoch (4. März). Das Vorgehen sei nach Angaben der Stadt erforderlich gewesen, um wichtige Rechtsmittelfristen zu wahren und die kommunale Planungshoheit zu sichern. Daher sehe die Kommunalaufsicht keine Veranlassung, Hellers Vorgehen zu beanstanden.
Kritik hatte es vom BUND und von Grünen-Politikern gegeben – nicht zuletzt weil Heller in der Kohlenkommission die Eckdaten und Modalitäten für den Kohleausstieg 2030 mit beschlossen habe und weil auf der abgebaggerten Fläche ein großer See entstehe, der Elsdorf eine große Attraktivität beschere.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hatten wir irrtümlich berichtet, die Kreisverwaltung habe Elsdorfs Bürgermeister Andreas Heller angewiesen, sich für die beiden Klagen gegen das Land NRW nachträglich die Genehmigung des Stadtrats einzuholen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jtü)

