Landrat Frank Rock sieht keine Grundlage für eine Anlage gegen Rotlichtverstöße. Die Stadt hält eine Ausweitung von Tempo 50 für nicht umsetzbar.
Nach tödlichem UnfallKreis lehnt Rotlichtblitzer auf der Frechener Straße in Hürth ab

Auf der Frechener Straße zwischen Sudetenstraße und Theresienhöhe wird das Tempo von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde gesenkt.
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An der Kreuzung Frechener Straße/Theresienhöhe in Hürth, an der es im vergangenen Juni zu einem tödlichen Verkehrsunfall kam, wird vorerst kein sogenannter Ampelblitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen installiert. Der Rhein-Erft-Kreis hat die Aufstellung einer solchen Anlage abgelehnt.
Bei dem Unfall waren die zehnjährige Schülerin Avin und der 25-jährige Schulbegleiter Luis von einem Auto erfasst worden. Beide starben später im Krankenhaus. Der damals 20-jährige Fahrer soll bei Rot über die Ampel gefahren sein. Er soll sich ab Mitte Mai vor dem Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Hürther Bürgermeister scheitert mit Antrag auf einen Ampelblitzer
Der Unfall hatte weit über Hürth hinaus Betroffenheit ausgelöst. Mehr als 10.000 Menschen unterstützten eine Online-Petition, die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit forderte – insbesondere die Einführung von Tempo 30 auf der Frechener Straße.
Die Stadt Hürth hatte als Konsequenz aus dem Unfall beim Rhein-Erft-Kreis eine automatische Rotlichtüberwachung beantragt. Landrat Frank Rock lehnt dies jedoch in einem Schreiben vom 7. Januar an Bürgermeister Dirk Breuer ab. Eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer solchen Anlage sehe er derzeit nicht, so der Landrat. Er verweist darauf, dass weder die Unfallkommission noch ein durchgeführtes Sicherheitsaudit eine entsprechende Maßnahme empfohlen hätten.
Hürther Stadtverwaltung hält Ausweitung von Tempo 50 für nicht umsetzbar
Das Sicherheitsaudit benennt stattdessen verschiedene andere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zu den Maßnahmen, die umgesetzt werden, zählen die Einführung von Tempo 50 im Abschnitt zwischen Sudetenstraße/Hermülheimer Straße und Theresienhöhe sowie eine Anpassung der Ampelschaltung an der Theresienhöhe, die weiterhin aussteht.
Das Schreiben des Landrats steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr, der am kommenden Dienstag tagt (28. April, 18 Uhr, Bürgerhaus). Thema ist darüber hinaus auch eine mögliche Ausweitung von Tempo 50 auf einen längeren Abschnitt der Fechener Straße zwischen dem Radwegübergang in Stotzheim und dem Kreisverkehr in Alt-Hürth.
Nach Angaben der Stadt fehlt hierfür jedoch die rechtliche Grundlage, so das Ergebnis eines Prüfauftrags. Laut Straßenverkehrsordnung dürften Tempolimits nur bei besonderen örtlichen Gefahrenlagen angeordnet werden, etwa bei unübersichtlichen Straßenverhältnissen, an Unfallschwerpunkten oder im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Schulen.
Diese Voraussetzungen seien in dem betreffenden Abschnitt aber nicht erfüllt, so die Verwaltung unter Berufung auf die Polizei und den Landesbetrieb Straßen NRW. Eine Ausweitung der Tempo-50-Regelung sei deshalb rechtlich nicht haltbar. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen.

