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Millionen für AufsichtsratschefDeutsche Bank will Vergütung des Kontrollgremiums anheben

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Deutsche Bank

Zum letzten Mal fand das Aktionärstreffen des größten deutschen Geldhauses 2019 in Präsenz statt. (Archivbild)

Deutsche Bank hält Hauptversammlung erstmals seit 2019 wieder in Präsenz ab. Auch eine höhere Vergütung für den Aufsichtsrat ist im Gespräch.

Zum ersten Mal seit dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 wird die Hauptversammlung der Deutschen Bank wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wie die dpa berichtet, stellt sich bei dem Treffen der Anteilseigner in Frankfurt am 28. Mai der amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Alexander Wynaendts nach vier Jahren im Amt zur Wiederwahl. Laut einer Mitteilung des Dax-Konzerns ist vorgesehen, dass der Niederländer nach seiner Bestätigung durch die Aktionäre erneut in den Vorsitz des Kontrollgremiums gewählt werden soll.

Zudem ist eine bessere Bezahlung für die Arbeit der Aufsichtsräte geplant. Nach Ansicht der Bank ist die aktuelle Vergütung „nicht mehr wettbewerbsfähig“. Das feste jährliche Grundgehalt für Aufsichtsratsmitglieder soll deshalb von 300.000 auf 350.000 Euro erhöht werden. Für den Vorsitzenden des Kontrollgremiums ist eine Anhebung von 950.000 Euro auf künftig 1,15 Millionen Euro vorgesehen, während sein Stellvertreter mit 550.000 Euro eine Steigerung von 75.000 Euro erfahren soll.

Abwechslung zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen

Seit der Covid-19-Pandemie besteht die gesetzliche Option, Hauptversammlungen vollständig virtuell durchzuführen. Zahlreiche Konzerne nutzen dieses Format weiterhin, da es weniger Kosten verursacht und Störaktionen am Versammlungsort verhindert. Vertreter der Aktionäre kritisierten allerdings wiederholt, dass der Anteilseigner im digitalen Rahmen nur ein „Zaungast“ sei und der Austausch distanziert wirke.

Bereits im Vorjahr hatte die Deutsche Bank angekündigt, zukünftig in einem Rhythmus von mindestens vier Jahren eine Hauptversammlung in Präsenz zu veranstalten. „Mit der Präsenzveranstaltung kommen wir auch dem Wunsch von Anteilseignern entgegen“, erklärte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Wynaendts, nun.

Die Hauptversammlung (HV) stellt neben Vorstand und Aufsichtsrat das zentrale Entscheidungsorgan einer Aktiengesellschaft dar. Einmal jährlich haben die Aktionäre die Möglichkeit, der Unternehmensführung ihre Meinung persönlich mitzuteilen. Zudem werden in der Hauptversammlung wesentliche Beschlüsse gefasst, etwa wenn die Anteilseigner über die Ausschüttung von Dividenden und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entscheiden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.