Kommt Bayers Vergleich mit Glyphosat-Klägern zustande, drohen dem Konzern über Jahre Milliardenkosten. Einen echten Ausweg bietet nur ein Urteil des Supreme Court.
GlyphosatZweifel an Bayers Milliarden-Deal

Bayer will mit einer Zahlung von 7,25 Milliarden US-Dollar Zehntausende Glyphosat-Klagen loswerden.
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Bayer zieht im Rechtsstreit über den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vor. Die Leverkusener haben sich in den USA auf einen Vergleich mit Krebspatienten geeinigt, die ihre Erkrankung auf das Herbizid zurückführen. Der Vergleich kostet den Pharma- und Agrochemiekonzern bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar, teilte Bayer am Dienstagabend kurz vor Börsenschluss mit. Nicht nur laufende, auch künftige Klagen wären damit abgedeckt. Die erste Reaktion der Anleger: Erleichterung. Bayer-Papiere legten mehr als sieben Prozent zu.
Beteiligung am Vergleich ungewiss
Am Tag darauf stellt sich Ernüchterung ein. Denn der vermeintliche Befreiungsschlag hat seine Tücken. Unklar blieb zunächst etwa, wie viele der rund 65.000 anhängigen Klagen gegen die Bayer-Tochter Monsanto in den USA mit dem Deal abgeräumt werden können. So erfasst der Vergleich, den Kläger und Bayer-Anwälte verhandelt haben, ausschließlich Erkrankungen am sogenannten Non-Hodgkin-Lymphom, einem bösartigen Lymphknotenkrebs. Auch wenn die ganz überwiegende Zahl der vermeintlichen Glyphosat-Geschädigten an dieser Krankheit leidet, kann Bayer doch mögliche weitere Klagen wegen anderer Tumorarten mit dem Vergleich nicht eindämmen. Zudem lässt sich schwer abschätzen, wie viele Kläger letztlich dem Sammelvergleich beitreten werden und wie viele ihre Ansprüche gegen Bayer gerichtlich weiter verfolgen. Auch Bayer behält sich vor, von der Vereinbarung zurückzutreten, wenn die Beteiligung unter den Klägern zu gering ausfällt.
Urteil des Supreme Court entscheidend
Es kommt für die Leverkusener also weiterhin auf eine Grundsatzentscheidung am Supreme Court an, die für die kommenden Monate erwartet wird. Bayer erhofft sich vom obersten US-Gericht eine Klarstellung, dass der Konzern nicht verpflichtet war, Warnhinweise auf seinen glyphosathaltigen Produkten anzubringen. Die übergeordnete US-Gesundheitsbehörde EPA hatte von Bayer bei der Zulassung seiner Pflanzenschutzmittel keinen solchen Hinweis verlangt. Viele Kläger sehen sich aber zu wenig über mögliche Risiken aufgeklärt und berufen sich auf das Recht ihres jeweiligen US-Bundesstaates. Sollte der Supreme Court Bayers Ansicht bestätigten, dass die Einschätzung der EPA landesweit Gültigkeit hat, wäre vielen Klagen die Rechtsgrundlage entzogen. Analyst Richard Vosser von der US-Großbank JP Morgan geht davon aus, dass rund 80 Prozent der Verfahren auf diese Weise beendet werden könnten.
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Bayer selbst spricht von einer „mehrgleisigen Strategie“. Sowohl der Sammelvergleich als auch das Verfahren am Supreme Court seien „unabhängig voneinander notwendig und verstärken sich gegenseitig“. Statt eines umfassenden Befreiungsschlags stellt der aktuelle Vergleich also nur einen Baustein in den Bayer-Bemühungen dar, sich der Rechtsrisiken zu entledigen.
Bayer muss 21 Jahre lang zahlen
Die Skepsis der Anleger hat auch damit zu tun, dass es Bayer bereits in der Vergangenheit nicht gelungen ist, die Glyphosat-Prozesse einzudämmen. 2020 hatte der Konzern sich schon einmal mit Tausenden Klägern verglichen. Damals hatte Bayer es aber versäumt, auch künftige Fälle in den Sammelvergleich einzubeziehen. Die Laufzeit der damals erzielten Einigung betrug nur vier Jahre. Das ist diesmal anders. Auch Erkrankungen, die erst im Verlauf der kommenden 16 Jahre auftreten, können im Rahmen der nun vorgelegten Vereinbarung verglichen werden. Maximal 21 Jahre lang will Bayer zu den ausgehandelten Konditionen Zahlungen leisten.
Die einzelnen Kläger können dabei in der Regel mit Zahlungen von mittleren bis hohen fünfstelligen Summen rechnen, abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie dem Alter der erkrankten Person, der Schwere der Krankheit oder der Häufigkeit, mit der die Betroffenen Glyphosat ausgesetzt waren. Ein Zeitraum, innerhalb dem die Kläger sich entscheiden müssen, ob sie auf das Vergleichsangebot von Bayer eingehen oder aus der Vereinbarung aussteigen, steht noch nicht fest. Das zuständige Bezirksgericht in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri, wo Monsanto ansässig ist, muss die Vereinbarung erst prüfen und genehmigen. Anschließend werden die Kläger informiert, den beteiligten Anwälten wird die Möglichkeit für Eingaben eingeräumt und schließlich werden Fristen für die Kläger gesetzt.
Finanzieller Kraftakt
Für Bayer ist der Deal ein weiterer finanzieller Kraftakt. Zu den bereits geflossenen rund zehn Milliarden Euro für Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter dürfte einschließlich der Verteidigungs- und Rechtskosten nochmals eine Summe in gleicher Höhe hinzu kommen. Mit rund fünf Milliarden Euro erwartet Bayer einen Großteil der Belastung bereits im laufenden Jahr. Danach kalkuliert das Unternehmen über fünf Jahre hinweg mit weiteren Aufwendungen von jeweils rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Trotz der angespannten Finanzlage des Unternehmens - Bayer drücken Schulden von deutlich mehr als 30 Milliarden Euro - will der Konzern die Kosten über Kredite und die Ausgabe von Anleihen stemmen. Eine von Anlegern befürchtete Kapitalerhöhung, also die Ausgabe neuer Aktien, soll demnach vermieden werden.
Positive Studienergebnisse und die jüngsten Zulassungen der Pharmasparte verschaffen Bayer den nötigen finanziellen Spielraum. Der Pharmariese hat in der Bilanz bereits Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 7,8 Milliarden Euro gebildet. Diese Summe hat das Unternehmen nun auf 11,8 Milliarden Euro erhöht.

Bayer-Chef Bill Anderson will sein Versprechen halten, die Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glypphosat im Laufe des Jahres entscheidend einzudämmen.
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Das Bayer-Management argumentiert, der Vergleich verschaffe dem Unternehmen Rechtssicherheit. CEO Bill Anderson erklärte in einer Telefonkonferenz mit Presse und Analysten: „Wir wollen, dass sich unser Unternehmen auf seine eigentliche Mission konzentrieren kann.“ Anderson selbst war zuletzt stark in die Bewältigung der Glyphosat-Altlasten von Monsanto eingebunden. 30 bis 40 Prozent seiner Zeit wende er allein dafür auf, erzählte der gebürtige Texaner am Rande eines Führungskräftetreffens im Herbst.
Kein Schuldeingeständnis
Der Zeitpunkt für einen Vergleich scheint im Vorfeld der Entscheidung durch den Supreme Court aus Sicht von Bayer günstig gewählt. Dass der oberste Gerichtshof sich überhaupt mit dem Fall beschäftigt, gilt als Indiz, dass die US-Richter einen Regelungsbedarf sehen. Auch die Trump-Administration hat sich für einen Grundsatzentscheid ausgesprochen. Bayer wiederum hatte Druck auf die US-Politik ausgeübt und angekündigt, die Produktion von Glyphosat in den USA ganz einzustellen, wenn kein sicherer Rechtsrahmen für die Anwendung geschaffen werde.
Glyphosat-Produkte gelten weiterhin als wichtiges Mittel für die US-Farmer und bei korrekter Anwendung auch als gesundheitlich unbedenklich. Der nun ausgehandelte Vergleich enthält wie bei derartigen Vereinbarungen üblich folglich auch kein Eingeständnis von Bayer, dass Glyphosat Krebs verursacht. Bayer betont im Gegenteil, das Unternehmen sei weiterhin überzeugt, das Herbizid könne „sicher angewendet werden“ und sieht auf seiner Seite „keinerlei Schuld“.
US-Rechtssystem „dysfunktional“
Zehntausende Kläger sehen sich daher derzeit mit dem Risiko konfrontiert, je nach Entscheid des Supreme Courts mit ihren Klagen gänzlich leer auszugehen. Dasselbe gilt für ihre Anwälte, die über Provisionen an der erzielten Entschädigungssumme beteiligt wären, aber kein Geld erhalten, wenn die Prozesse erfolglos eingestellt werden.
Bayer selbst übt in seiner Stellungnahme harsche Kritik am US-Rechtssystem. Das sei „dysfunktional“. Die Klageindustrie koste jeden US-Bürger mehr als 4000 US-Dollar jährlich. Bayer-CEO Anderson beschreibt die Folgen: „Beschäftigte haben ihre Arbeit verloren und Ressourcen mussten von neuen Medikamenten und Saatgut auf die Rechtsstreitigkeiten verlagert werden.“ Das hat Spuren im Konzern hinterlassen. Seit Beginn der Klagewelle im Jahr 2018 hat sich der Unternehmenswert mehr als halbiert. Statt des geplanten raschen Schuldenabbaus schleppt das Unternehmen hohe Verbindlichkeiten mit sich. Dividendenzahlungen wurden zuletzt auf ein Minimum von elf Cent je Anteilsschein reduziert. Die Pharmasparte musste sich zwischenzeitlich auf wenige aussichtsreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte fokussieren, größere Zukäufe blieben aus.
Anderson löst Versprechen ein
Bill Anderson selbst kann mit dem Deal ein zentrales Versprechen einlösen, das er bei seinem Amtsantritt 2023 gegeben hatte. Innerhalb von zwei Jahren werde er die Rechtsstreitigkeiten rund um Glyphosat signifikant eindämmen. Dieses Ziel scheint nun erreichbar. Auch wenn Analyst Markus Manns vom Fondsmanager Union Investment warnt: „Ohne einen Erfolg beim Supreme Court kann in einigen Jahren eine neue Klagewelle auf Bayer zurollen.“ Eine Mehrheit der Börsianer teilt derzeit diese pessimistische Ansicht. Am Tag nach der Verkündung der Vergleichs-Übereinkunft notieren Bayer-Aktien zeitweise mehr als zehn Prozent im Minus.

