Ein 61-Jähriger saß wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank.
Tragödie in Kölner KleingartenEhefrau durch Gasunfall getötet – Richterin verzichtet auf Strafe

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Monika Troll beim Prozess im Kölner Amtsgericht
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In einem emotionalen Strafprozess musste sich am Dienstag am Amtsgericht ein 61-jähriger Kölner wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung verantworten. Der Mann hatte in einer Kleingartenanlage in Bilderstöckchen mit einer mobilen Gasheizung hantiert und versehentlich eine Explosion verursacht. Seine langjährige Ehefrau starb an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.
Köln: Versehentlich die Gartenlaube in Brand gesetzt
Die Heizung hatte ein Nachbar der Kolonie am Morgen dieses schicksalhaften Tages im April vergangenen Jahres vorbeigebracht. Er brauchte das Gerät nicht mehr und schloss es seinem Bekannten an einen Elf-Liter-Gasbehälter an. Das Ehepaar verbrachte den Tag überwiegend auf der überdachten Terrasse der Laube und wollte sich gegen 21.45 Uhr auf den Heimweg machen.
„Der Angeklagte wollte die mobile Gasheizung wieder außer Betrieb nehmen“, so verlas es die Staatsanwältin in Saal 9 des Kölner Justizgebäudes. Mit einer Zange habe er die Verbindung gekappt, doch zuvor vergessen die Gasflasche zuzudrehen. Sekunden später die Katastrophe: Ein Feuerstrahl setzte die Laube in Brand, in der sich gerade die Ehefrau befand. Sie konnte nicht mehr entkommen.
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Verschluss von Gasflasche womöglich in falsche Richtung gedreht
Verteidigerin Monika Troll erklärte, dass ihr Mandant die Gasflasche sehr wohl habe verschließen wollen. Womöglich habe er aus Unwissenheit aber in die falsche Richtung gedreht. Der Mann hatte sich bei der Explosion auch selbst Verletzungen an den Händen und im Gesicht zugezogen. „Er ist ein ganz unbescholtener Bürger und es geht ihm gar nicht gut“, erklärte die Anwältin im Gerichtssaal.
Erst kurz vor dem Unglück habe der Angeklagte aufgehört, bei den Ford-Werken zu arbeiten, er befinde sich in der aktiven Altersteilzeit. „Eigentlich sollte das Leben für das Ehepaar jetzt nochmal richtig losgehen“, sagte Verteidigerin Troll. Man wollte für längere Zeit in die Türkei fahren, einfach den Lebensabend genießen. Das sei nun vorbei. Der Angeklagte schluchzte bei diesen Worten.
Richterin verzichtet auf eine Strafe
„Ihm wurde sein Ein und Alles genommen“, erklärte die Anwältin, das Paar sei seit 1990 verheiratet gewesen. Der Mandant habe gesagt: „Ich bin nichts ohne sie.“ Auch Sohn und Tochter seien schwer traumatisiert und in psychologischer und psychiatrischer Behandlung. Der Angeklagte würde jede erdenkliche Strafe akzeptieren, wenn er nur seine Ehefrau und Mutter seiner Kinder wiederbekäme.
Um eine Strafe ging es am Ende der Verhandlung gar nicht mehr. Die Richterin verwendete auf Antrag der Staatsanwältin einen Ausnahmeparagrafen. Es erging lediglich ein Schuldspruch ohne Sanktion. „Sie haben ihre Ehefrau, die Mutter ihrer Kinder, verloren und weitreichende Einschnitte erlitten“, erklärte die Richterin, „daher hätte eine weitere Strafe keine sinnvolle Funktion mehr“.