Die ungewöhnliche Waffe hatte für schwere Verletzungen bei dem Geschädigten gesorgt.
Streit eskalierteKölner mit Schießkugelschreiber fast getötet – so lange muss der Täter in Haft

Mit einem solchen sogenannten Schießkugelschreiber soll der Angeklagte geschossen haben (Symbolbild).
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Für den Einsatz eines sogenannten Schießkugelschreibers muss ein Familienvater für vier Jahre ins Gefängnis. Der 35-Jährige hatte einen Kontrahenten in Chorweiler mit der ungewöhnlichen Waffe fast getötet. Das Landgericht verurteilte den Beschuldigten allerdings lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und verneinte damit den von der Staatsanwaltschaft festgestellten Tötungsvorsatz.
Köln: Mann durch Schießkugelschreiber schwer verletzt
Als geplantes klärendes Gespräch hatte der Angeklagte das Treffen mit dem späteren Geschädigten umschrieben. Er habe den Mann wegen eines vorangegangenen körperlichen Angriffs und des Diebstahls eines E-Scooters konfrontieren wollen, hatte der Beschuldigte geäußert und ihm vielleicht eine Abreibung verpassen wollen. Von einem möglichen Faustschlag war in der Einlassung die Rede.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Marc Donay beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
Copyright: Hendrik Pusch
Als der Kontrahent nach einem Pfeffersprayeinsatz auf diesen flüchten wollte, hatte der Angeklagte zu seinem Schießkugelschreiber gegriffen und dem Mann hinterhergeschossen. Die unscheinbare Waffe in Form eines Stiftes wird mit einer Patrone geladen. Die Kugel traf den Flüchtenden im Rücken und blieb im Körper stecken. Unter anderem Niere und Leber des Opfers wurden verletzt.
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Köln: Landgericht sieht keinen Tötungsvorsatz
„Nur eine Not-Operation konnte das Leben des Geschädigten retten“, heißt es in der Anklageschrift. Die Staatsanwältin sah auch am Ende der Beweisaufnahme einen versuchten Totschlag als erwiesen an und forderte fünf Jahre Gefängnis. Verteidiger Marc Donay widersprach der Anklägerin, der Anwalt beantragte eine Bewährungsstrafe für den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.
Der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg folgte letzte der Einlassung des Angeklagten, einen möglichen Tod des Kontrahenten gerade nicht billigend in Kauf genommen zu haben. Der 35-Jährige hatte erklärt, lediglich auf die Beine des Opfers gezielt zu haben – womöglich, um ihn von der Flucht abzuhalten.
Köln: Haftbefehl bleibt wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten
Auch sei er sich der Gefährlichkeit des speziellen Schussobjektes, das er geladen in der Hosentasche mit sich führte, nicht bewusst gewesen. „Ich war sehr erschrocken darüber, was die Kugel in seinem Körper angerichtet hat“, hatte der 35-Jährige erklärt. Obwohl das Gericht den Tötungsvorsatz nicht bejaht hat, lag die Strafe mit vier Jahren Gefängnis nur ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwältin. Ohne das umfassende Geständnis hätte der Angeklagten eine noch höhere Strafe erwarteten können, deutete der Richter an.
Auch den bestehenden Haftbefehl setzte Richter Hengstenberg bis zu einem möglichen Haftantritt trotz entsprechendem Antrag des Verteidigers nicht außer Vollzug und begründete das mit Fluchtgefahr. So war der Angeklagte nach der Tat zunächst in die Türkei geflüchtet. Wegen seiner Familie sei er aber zurückgekehrt. Das jetzt ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig, die Prozessbeteiligten können noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.