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Rodenkirchener GoethestraßeKölner Verwaltungsgericht kippt Fahrradstraße in Marienburg

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Ein Piktogramm auf der Fahrbahn, das die Goethestraße als Fahrradstraße kennzeichnet.

Seit Ende August ist die Goethestraße als Fahrradstraße markiert. Das Verwaltungsgericht Köln sah das als rechtswidrig an.

Im Spätsommer hatte die Stadt Köln begonnen, die Goethestraße in eine Fahrradstraße umzuwidmen. Ein Eilantrag dagegen war erfolgreich.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Umwidmung der Goethestraße in Köln-Rodenkirchen in eine Fahrradstraße als rechtswidrig eingestuft. Die Stadt hatte dort eine Fahrradstraße ausgewiesen, Anwohner einen Eilantrag dagegen gestellt. Das Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln nun angewiesen, die entsprechenden Verkehrsschilder zu entfernen.

Zwischen Bayenthalgürtel und Südpark sollte die Umwidmung der Goethestraße und auch der Schillerstraße zu einer Fahrradstraße dazu beitragen, dass eine durchgehende Radverbindung zwischen Schönhauser Straße und Militärring entsteht. So hatte es die Bezirksvertretung Rodenkirchen im Jahr 2019 vorgegeben und 2022 das Radverkehrskonzept Rodenkirchen sowie 2023 das Fahrradstraßenkonzept Rodenkirchen beschlossen. Durch die Maßnahme sollte die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Im Spätsommer begann die Stadt Köln dann, den Beschluss umzusetzen.

Verwaltungsgericht Köln sieht falsche Zuständigkeiten beim Thema Fahrradstraße

Und genau hier stellte das Verwaltungsgericht einen Fehler fest: Aus Sicht des Gerichts konnte die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Errichtung einer Fahrradstraße gar nicht beschließen. „Die Bezirksvertretung war für diese Beschlüsse nicht zuständig, weil deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und die Zuständigkeit deshalb beim Rat der Stadt oder einem seiner Ausschüsse liegt“, so das Gericht. „Die Einrichtung der Fahrradstraße stellt kein verkehrliches Einzelprojekt dar, sondern ist eingebettet in ein stadtweit aufeinander abgestimmtes Radverkehrsnetz mit Haupt- und Nebenrouten.“

Bei der Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße stellte das Verwaltungsgericht noch einen zweiten Fehler fest: Die Stadt Köln hatte jeweils nur einmal den fließenden und ruhenden Verkehr gezählt, um Daten für die Anordnung zu sammeln. Das erlaube jedoch „keine belastbare Prognoseentscheidung, ob und wie sich Verkehrsströme ändern. Gleiches gilt für die Frage, ob die Reduzierung der Parkflächen angemessen ist“, so das Gericht.

Diskussionen um die Fahrradstraße in Marienburg

Rund um die Fahrradstraße in der Goethestraße hatte es schon länger Diskussionen gegeben, vor allem beim Thema Parkflächen. Im September rief die Interessengemeinschaft Marienburg dazu auf, gegen die Pläne zu protestieren. Die kurzfristige Kommunikation der Stadt Köln, großflächige Markierungen sowie die Sorge, dass eine große Anzahl an Parkplätzen wegfallen würde, hatte Anwohnerinnen und Anwohner skeptisch gemacht.

Ende Oktober hatte das Dezernat für Mobilität der Stadt Köln dann zu einer Veranstaltung eingeladen, um mit Anwohnerinnen und Anwohnern über die Pläne zu diskutieren. Die sind nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts nun aber ohnehin erst einmal gestoppt. (tli)