Gegen Roberto Campione besteht der Vorwurf von Insolvenzdelikten im Zusammenhang mit dem Parkcafé. Campione ließ mitteilen, dass jede Verfügung ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgte.
Schwere VorwürfeStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Kölner Ratsmitglied

Das Parkcafé im Rheinpark (Archivbild)
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kölner Gastronomen und das Ratsmitglied Roberto Campione und eine andere Person wegen Insolvenzdelikten und Bankrottstraftaten im Zusammenhang mit dem Parkcafé im Deutzer Rheinpark. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte laufende Ermittlungen nach einem Anfangsverdacht, nannte aber nicht den Namen des Beschuldigten. Das ist in solchen Fällen so üblich.
Der Insolvenzverwalter, Jens Olinger, bestätigte gegenüber dieser Zeitung, dass die Anzeige von ihm stammt. Die „Kölnische Rundschau“ hatte am Mittwoch zuerst berichtet. Für Campione gilt die Unschuldsvermutung.
Hintergrund sind offenbar Mails, die den Verdacht nahelegen, dass Campione Einnahmen nicht wie vorgeschrieben an den Insolvenzverwalter abgeführt haben soll. Ein Beispiel soll das Fest „Summer Vibes“ anlässlich der Kölner Lichter im vergangenen August gewesen sein.
Dazu soll der Insolvenzverwalter aber nicht seine Zustimmung gegeben haben, trotzdem hat die Veranstaltung stattgefunden. Mails legen den Verdacht nahe, dass geplant gewesen sein könnte, möglichst hohe Bargeldeinkünfte zu erzielen und sie möglicherweise nicht an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten.
Roberto Campione ließ über seinen Anwalt Christian Kerner mitteilen, „dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens jede Verfügung über die Veranstaltungen der Parkcafé GmbH ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgte“.
Weiter teilte Kerner mit: „Alle noch offenen Punkte befinden sich in der juristischen Klärung. Insofern bitten wir um Verständnis, dass unser Mandant mit unserer Hilfe die Gespräche und Abstimmungen mit allen Beteiligten direkt und nicht via Presse vornimmt.“
Bei Insolvenzdelikten und Bankrottstraftaten droht sogar Gefängnis
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Die Staatsanwaltschaft Köln geht im Zusammenhang mit der Betriebsschließung eines rechtsrheinisch gelegenen Gastronomiebetriebs dem Anfangsverdacht von Insolvenzdelikten sowie von mutmaßlichen Bankrottstraftaten gegen zwei ehemals verantwortlich handelnde Personen des Betriebs nach.“ Der Name der anderen Person ist dieser Zeitung bekannt.
Welche Konsequenzen Campione drohen könnten, lässt sich in seinem Fall noch nicht konkret sagen. Für die Straftatbestände, wegen derer die Staatsanwaltschaft laut eigener Aussage ermittelt, könnten grundsätzlich sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.
Für Straftaten des Paragraph 15a der Insolvenzordnung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Ein Bankrott im Sinne des Paragraphen 283 des Strafgesetzbuches kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder aber mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Ob eine mögliche Verurteilung den Verlust Campiones’ Ratsmandats nach sich zöge, ist eine komplexe Angelegenheit (siehe hierzu Info-Text am Ende des Artikels).
Roberto Campione übernahm Parkcafé 2022
Das denkmalgeschützte Café stammt aus dem Jahr 1957 und wurde zur Bundesgartenschau gebaut. Es gehört der Stadt Köln. Der Rat beschloss die Sanierung 2013. Die Stadt ließ das Haus viele Jahre lang sanieren, der Bau verzögerte sich immer wieder. Die Kosten stiegen auf 6,5 Millionen Euro. Im Sommer 2022 übergab die Stadt symbolisch den Schlüssel an Campione, der das Café pachtete.

Roberto Campione (Archivbild)
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Wie berichtet, hatte die Parkcafé GmbH & Co. KG von Campione als Betreiber am 13. Mai des Vorjahres Insolvenz angemeldet. Sie war neben dem Rheinparkcafé auch für das Café im städtischen Gut Leidenhausen in Porz verantwortlich.
Parkcafé zahlungsunfähig und überschuldet
Sechs Wochen nach der Anmeldung wurde am 1. Juli das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Parkcafé GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Köln eröffnet. Die Gründe laut des Beschlusses: „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“. Dem Vernehmen nach ging sie zurück auf offene Beitragsrückstände bei zwei Krankenkassen von jeweils mehr als 40.000 Euro.
Doch trotz der Insolvenz betrieb Campione in Rücksprache mit Insolvenzverwalter Olinger das Café zunächst weiter. Das änderte sich, als Olinger im vergangenen September die Betreiber des Kölner Clubs „Reineke Fuchs“ im Belgischen Viertel als Nachfolger auswählte. Auch im Gut Leidenhausen ist die GmbH nicht mehr tätig.
Der Gastronom und Hotelier Campione kandidierte 2020 als Einzelkandidat für das Amt des Kölner Oberbürgermeisters, landete ohne echte Chancen auf das Amt auf dem siebten Platz. Im Herbst 2025 versuchte er es erneut (Platz neun), trat aber auch für den Stadtrat mit einer eigenen Wählergruppe an, der Kölner Stadtgesellschaft (KSG). Sie schaffte es bei der Kommunalwahl im September, mit 5.948 Stimmen (1,3 Prozent) einen Sitz im Stadtrat zu bekommen, den Campione seitdem innehat.
FDP reagiert auf Vorwürfe gegen Fraktionsmitglied
Im Rat ist Campione Teil einer Fraktion mit der FDP. Fraktionschef Volker Görzel sagte zu den Vorwürfen gegen sein Fraktionsmitglied: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ Görzels FDP kam nach der Kommunalwahl im Herbst nur noch auf drei Sitze, für eine Fraktion braucht es mittlerweile aber vier statt drei Ratsmitglieder. Die FDP wollte aber wieder Fraktionsstatus erlangen – mit ihm geht unter anderem mehr Geld für die politische Arbeit einher – und schloss sich mit Campione zusammen.
Roberto Campione wirft Olinger Befangenheit vor und behält sich selbst juristische Schritte gegen den Insolvenzverwalter vor. Olinger ist mit der Bürgermeisterin und CDU-Ratsfrau Teresa de Bellis Olinger verheiratet, die voriges Jahr ebenfalls Wahlkampf für ein Ratsmandat machte.
Schon im vergangenen Mai hatte es vor der Insolvenz Gerüchte über Zahlungsschwierigkeiten gegeben, unter anderem bei der städtischen Rhein-Energie. Für einige Tage stand damals neben dem Café ein laut brummender Generator, der für die Stromversorgung zuständig war. Seinerzeit wiegelte Campione auf Nachfrage ab.
Was heißt es für das Ratsmandat?
Ob ein gewählter Politiker sein Mandat verliert, wenn er während seiner Amtszeit strafrechtlich verurteilt wird, hängt laut des Kölner Strafrechtlers Fatih Kolkilic von der Schwere der Tat ab. Laut Kolkilic ist entscheidend, ob ein „Verbrechen“ oder „Vergehen“ vorliegt.
Für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ analysiert er die Lage:
„Verbrechen sind laut Strafgesetzbuch rechtswidrige Taten, auf die im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr steht. Darunter fällt zum Beispiel der besonders schwere Fall des Raubs. Vergehen hingegen sind also Straftaten, auf die eine geringe Freiheitsstrafe als einem Jahr steht. Wird ein amtierender Politiker wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt, tritt automatisch der Verlust der sogenannten Wählbarkeit ein.
Er verliert zudem seine Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die sogenannte Amtsfähigkeit. Laut Kommunalwahlgesetz bedeutet das vereinfacht gesagt: Wer nachträglich seine Wählbarkeit verliert, verliert auch seinen Sitz. Formal muss der Rat das aber per Beschluss feststellen. Außerdem kann der Verurteilte danach für weitere fünf Jahre nicht mehr gewählt werden.
Ein Mandatsverlust kann ebenfalls bei der Verurteilung aufgrund eines Vergehens erfolgen, etwa bei Hochverrat oder auch bei Bestechlichkeit. Und zweitens muss das Gericht die Wählbarkeit explizit aberkennen.“

